Gesetzlich versicherte Patienten
Ich verfügen über eine Zulassung der KV Hessen und eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von allen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Sie werden informiert über die genaue Vorgehensweise im Erstgespräch. Bringen Sie dazu ihre Versicherungskarte zum Termin mit. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
Privat versicherte Patienten
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was Sie mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbart haben; z.B. welchen Tarif Sie abgeschlossen haben. Die meisten privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Meist erwarten sie nach den ersten drei Sitzungen einen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Leistungs- und Honorarübersicht lassen wir Ihnen gern vorab zukommen.
Selbstzahler
Sie können sich aus verschiedenen Gründen immer dafür entscheiden, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu übernehmen. Formalia sind für Sie dann nicht entscheidend. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Leistungs- und Honorarübersicht lassen wir Ihnen gern vorab zukommen.
Seit dem 1. Juli 2024 gibt es neue Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (außer Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie des Verbands der privaten Krankenversicherungen für privat Versicherte.
Die Gebühr für eine psychotherapeutische Sprechstunde beträgt 134,07 Euro (GOP-Ziffer 812a, 50 Minuten).
Eine 50-minütige Therapiesitzung wird beim 2,3-fachen Satz je nach Sitzungsform (z. B. psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik, Akut-, Kurzzeit-, Langzeittherapie) zwischen 134,07 Euro und 167,58 Euro (GOP-Ziffer 812a; 870; 801a) abgerechnet.
Die Gebühr für eine 100-minütige gruppenpsychotherapeutische Sitzung (Kurzzeittherapie) beträgt 134,06 Euro (GOP-Ziffer 812a,).
Zusätzliche Kosten können für biographische Anamnese, die Auswertung psychologischer Fragebögen oder gegebenenfalls für gutachterliche Therapieanträge anfallen. Alle Gebühren werden nach der GOP berechnet.
Für Coaching beträgt die Gebühr 150 Euro für 50 Minuten.*
Die Kosten für eine Paartherapie betragen für 50 Minuten 150 Euro und 75 Minuten 220 Euro.*
*Coaching und Paartherapie werden nicht von gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen übernommen, da diese Leistungen laut Psychotherapeutengesetz nicht zur Psychotherapie im engeren Sinne gehören.
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