Die Psychotherapie, die in der Regel von Ihrer Krankenkasse genehmigt wird, sieht aus wie folgt (hierbei entstehen bei Ihnen keine zusätzlichen Kosten): 

Zu Beginn einer Psychotherapie – d.h. vor einer Antragstellung auf Kostenübernahme – stehen die psychotherapeutische Sprechstunde (bis zu 3 Sitzungen) und die probatorischen Sitzungen (bis zu 4 Sitzungen), in denen:

  • kennen lernen und die persönlichen Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit prüfen
  • formale Rahmenbedingungen besprochen und offene Fragen klären
  • diagnostische Abklärung („Welches Problem besteht wann in welchem Ausmaß?“, „Welche Diagnose liegt vor?“) und die Ergebnisse mit dem Patienten besprechen
  • eine Vereinbarung über mögliche Therapieziele treffen
  • ein Therapieplan mit Vorschlägen zum konkreten therapeutischen Vorgehen (bzw. mit Vorschlägen zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten)

Spätestens zum Ende der probatorischen Sitzungen besprechen wir, ob Sie eine Psychotherapie aufnehmen möchten und von uns ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt wird. Mit der Bewilligung der Kostenträger beginnt dann die eigentliche Psychotherapie (als Selbstzahler entfällt letzteres, und es wird eine individuelle Vereinbarung über die vorläufige Sitzungsanzahl getroffen). Die Dauer der Psychotherapie insgesamt ist abhängig von der Art und Schwere der Problematik. Zur Orientierung: in der gesetzlichen Krankenversicherung umfaßt eine Kurzzeittherapie 24 (12+12) Sitzungen, sollte weiterhin Bedarf bestehen kann eine Langzeittherapie bis zu 36 Sitzungen erweitert werden, wobei im Einzelfall bis zu 20 noch weitere Stunden beantragt werden können (insgesamt 80 Sitzungen könnte also eine Langzeittherapie beinhalten). Bei gesetzlich versicherten übernimmt idR. die Krankenkasse die vollen Kosten. Die Anzahl der Leistungen, welche privaten Versicherungen übernehmen, ist abhängig von der Art Ihres Tarifes.

 

 

Psychotherapie:

Hr. YEGANEH
Psychotherapie für Erwachsene, Kinder & Jugendliche
Tel.: 0176211 67 321
Email: yeganeh(at)gmail.com